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Laub beseitigen

Wenn im Herbst das Laub fällt, muss der das Laub beseitigen, auf dessen Grundstück es liegt. Es ist hier nicht so, dass der Baumbesitzer für die Blätter sorgen muss.Es folgen einige Artikel, um diese Haltung zu untermauern:

Auszug aus Bericht „Finanztip“Nachbarrecht:

Laub von Nachbars Garten

Mit dem Herbst kommt das Laub und damit häufig Streitereien zwischen den Nachbarn. Fallen Laub, Nadeln oder Zapfen aus dem Garten des Nachbarn auf das eigene Grundstück oder in die Dachrinne, so ist dies in der Regel zu dulden. Das Laub von überhängenden Bäumen muss man sogar selbst zusammen rechen, nicht etwa der Baumbesitzer.

In Wohngegenden mit Einfamilienhäusern und Gärten sei nun einmal mit Blättern zu rechnen, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 13 S 10117/99). Dafür wohne man ja auch im Grünen. Kosten für die Laubbeseitigung aus dem Garten oder dem Gartenteich kann man dem Nachbarn deshalb grundsätzlich nicht in Rechnung stellen (OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 10/95).

Der Nachbar muss auch selbst bei erhöhtem Laubfall seine Bäume nicht zurückschneiden. Da müsse die Beeinträchtigung schon „extrem“ sein, etwa wenn die Äste sehr weit auf das angrenzende Grundstück hinüberragen (OLG Frankfurt Az.: 23 U 68/92).

Nur wenn der Befall die Benutzung eines Grundstücks „wesentlich“ beeinträchtigt und nicht ortsüblich ist, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 102/03). Das kann zum Beispiel auch zutreffen, wenn Bäume so viel Schatten werfen, dass die Pflanzen des Nachbarn nicht mehr wachsen können oder den Wurzeln Wasser entziehen.

Auszug aus „Recht gehabt“:

Jedes Jahr im Herbst fällt das Laub wieder von den Bäumen. Hat man einen Nachbarn, der viele Bäume hat, so kann das herüberwehende oder -fallende Laub schnell zum Ärgernis werden. Ob man

die Beseitigung vom Laub verlangen kann ist nicht so einfach zu klären. Denn solange die Pflanzen den zulässigen Grenzabstand zum Grundstück einhalten muss man es sich gefallen lassen.

Beispielsfall:

In der Nähe von Düsseldorf war es ein Nachbar leid, das Laub von einem 12 m hohen sowie 20 Jahre alten Bestand von 12 Birken und einer Eiche aus seinem ganzjährig genutzten Pool zu sammeln. Er klagte auf Entfernung der Birken und der Eiche, hilfsweise auf die Verhinderung des Laubfalls auf sein Grundstück. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen seine Klage ab.

Begründung:

Es kommt nicht auf den Umfang des herbstlichen Laubfalls an, da der Laubfall generell keine Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes, sondern eine rein tatsächliche Auswirkung des Grundstücks sei, die durch das .Wirken von Naturkräften. ausgelöst wird. Diese natürliche Einwirkung des „Bewuchses“ ist nicht die Schuld des Eigentümers. Zudem besteht also auch keine Möglichkeit auf die Erstattung der Beseitigung des Laubes, da dieses eben nicht als Beeinträchtigung gilt. Eine Laubfallverhinderung ist technisch nicht möglich.

(Oberlandesgericht

Düsseldorf, 23.08.1995, Az.: 9 U 10/95)

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Anders ist es hingegen, wenn der Grenzabstand nicht eingehalten ist. Dieser ergibt sich aus dem jeweiligen Nachbarrechtsgesetz des Landes. Ist das der Fall, so handelt es sich bei Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen von Sträuchern und Bäumen um „ähnliche Einwirkungen“ im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Daher hat der Nachbar dann einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB. Sieht das Landesnachbarrecht eine Ausschlussfrist vor, nach deren Ablauf das Zurückschneiden der Bäume nicht mehr verlangt werden kann, so spricht der Bundesgerichtshof für den erhöhten Reinigungsaufwand dem Nachbarn immerhin noch einen nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zu (Bundesgerichtshof, 14.11.2003 – V ZR 102/03). Achtung! Beim Hervorrufen von schädlichen Veränderungen oder gar Zerstörung ist jedoch eine Beeinträchtigung des Nachbarn gegeben. Demnach braucht der Nachbar herüberragende Zweige oder eingedrungene Wurzeln nicht zu dulden; er kann sie also selbst entfernen oder deren Beseitigung vom Eigentümer des anderen Grundstücks verlangen, wenn diese zu konkreten und erheblichen Beeinträchtigungen führen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein neu verlegter Tennisplatz Wölbungen aufweist, da die Wurzeln des Nachbarn den Bodenbelag unterwandern. Dann muss der Nachbar sowohl die Wurzeln entfernen, als auch die Kosten für einen neuen Tennisplatz tragen.

(Bundesgerichtshof, 18.04.1997, Az.:V ZR 28/96)

Text kopiert aus:

https://www.express.de/recht/-laub-vom-nachbarn-kein-grund-zur-klage-urteil,

Laub vom Nachbarn kein Grund zur Klage

Wohnt man in einer Gegend mit vielen Bäumen, bekommt man wahrscheinlich keine Entschädigung für fremdes Laub im eigenen Hof. Auch wenn man viel Zeit damit verbringt es wegzuräumen – rechtlich sollte man die Blätterberge erst einmal hinnehmen. Der Herbst hat begonnen – und damit auch die Nachbar-Streits über fremdes Laub auf dem eigenen Grundstück. Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass das erst mal kein Grund ist, finanziellen Ausgleich zu verlangen – Betroffene sollten sich besser an das Laub vom Nachbarbaum gewöhnen.

Grundstücksbesitzer müssen Laub aus dem Nachbargarten hinnehmen. Das gilt zumindest dann, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht. Auf einen finanziellen Ausgleich haben sie keinen Anspruch, entschied zumindest das Amtsgericht München (Az.: 114 C 31118/12), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

‚Laub-Rente‘ angemessen?

In dem verhandelten Fall waren die Eigentümer zweier Grundstücke in Streit geraten. Grund war ein alter Lindenbaum mit großer Krone, der auf dem Grundstück eines Ehepaares stand. Mehrmals im Jahr sei das Grundstück durch Blätter und Äste des Lindenbaums bedeckt, beschwerte sich die Nachbarin. Im Herbst bilde sich eine mehr als zehn Zentimeter dicke Schicht aus Blättern. Die Pflege des Gartens sei dadurch erheblich erschwert. Für all diese Mühen sei es nur angemessen, wenn sie jährlich 500 Euro erhielte. Blätterhaufen hinnehmen Das Amtsgericht wies die Forderung ab. Grundsätzlich könne zwar ein Grundstückseigentümer in einem solchen Fall einen finanziellen Ausgleich verlangen. Hier aber nicht. Denn das Grundstück sei im Frühjahr mit Blüten und im Herbst mit Laub des Lindenbaums bedeckt, es handele sich also um jahreszeitlich bedingte Einwirkungen. Außerdem genieße die Klägerin das Wohnen im Grünen, daher müsse sie die damit verbundene erhöhte Verschmutzung durch „pflanzliche Bestandteile“ in Kauf nehmen, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil.

Kampf um Oeynhausen

Die Kolonie Oeynhausen soll Luxuswohnungen weichen. Hier wird ein entscheidender Kampf um die Zukunft des Kleingartenwesens in Berlin gefochten.

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Sommerfest 2013

Am 27. Juli fand unser 1. Sommerfest statt.

Das Wetter war bombastisch bei über 30° und es blieb auch trocken.

Das Fest war ein super Erfolg, die wochenlange Planung hat sich ausgezahlt. Unser Event-Manager Chris hat ein super Showprogramm zusammengestellt und unser Festkommitee hat alles durchgeplant.

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Wegebau Juli 2013

Wir haben ein dutzend Stellen abgesackte Wege instand gesetzt.

In fünf Bautrupps wurden die Knochen auf genommen, neu verfüllt und wieder in Position gebracht.

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Veranstaltungstermine Fr. Paul

Unsere Pächterin, Frau Paul, hält eine ganze Reihe von Informationsveranstaltungen ab.

Wir möchten Euch gerne einladen, an den Veranstaltungen teil zu nehmen

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Stromdefekt 2013

Leider haben wir seit einigen Monaten Probleme mit einem Stromkabel.

Nach vergeblichen Versuchen, die defekte Stelle zu finden, mussten wir nun doch das ganze Kabel austauschen.

 

 

Die Grabe arbeiten dauerten eine Woche, da der Boden voll mit Steinen war und so die Arbeit erschwert wurde.

 

Dabei haben wir noch ein Telefonkabel durchtrennt, was auch nur 20cm unter der Erde eingegraben war. Zum Glück benutzt es niemand mehr.

 

Wartung WLAN

Am 19.6. findet von 15.00-19.00 Uhr eine Wartung an unserer WLAN Anlage statt.

Es wird die neueste Version der Software eingespielt und die Konfiguration der Anlage abgeglichen.

Im Zuge der Umstellung fallen nach Planung die bisherigen Segmente „Sonnenbad-A“ bis „Sonnenbad-D“ weg und es wird nur noch ein WLAN mit dem Namen „Sonnenbad“ geben. Damit ist die Übergabe von einer Funkzelle in die andere möglich (Roaming) und der Empfang sollte verbessert werden.

Daher wird nach der Wartung nur noch das WLAN „Sonnenbad“ im Computer zu finden sein. In dieses wählt man sich ein und kann sich dann wieder anmelden und im Internet surfen.

Bei Problemen bitte an den Vorstand herantreten oder eine Mail an info@kolonie-sonnenbad.de schicken.

Gartenbegehung 2013

Am 8.6. fand unsere diesjährige Gartenbegehung statt.

Starten mussten wir schon um 9.00h, da wir diesmal nur in drei Gruppen unterwegs sein konnten.

Geplant war die Begehung bis 13.00h, aber da fast alle Gärtner da waren, sind wir bis fast um zwei unterwegs gewesen.

Es gab viele interessante Gespräche zu den Pflanzen, wir haben wieder viel Moniermottenbefall und der Birnengitterrost hat sich auch schon sehen lassen.

Die Kleingärtnerische Nutzung ist fast überall Super, außer bei den üblichen Verdächtigen…

Vielen Dank an alle Pächter, die unsere Kolonie so schön dar stehen lassen!