Hier ist der Ablauf beschrieben, wie ein Garten gekündigt und in die nächsten pflegenden Hände übergeben werden kann.
Als erstes ist das Kündigungsformular auszufüllen und beim Vorstand abzugeben.
Dieser reicht es an den Bezirksverband weiter.
Der Altpächter wird dann vom Bezirksverband informiert. Das Schreiben ist gut durchzulesen und zu beachten.
Einige Zeit später melden sich die Abschätzer beim Altpächter und machen einen Besichtigungstermin aus.
Zur Besichtigung sollten die Wände der Laube freigeräumt sein, damit die Abschätzer diese begutachten können.
In unserer Kolonie handhaben wir das in der Regel so, dass Laube nicht geräumt werden muss. Der neue Pächter übernimmt das Inventar für 0 Euro, behält was er möchte und entsorgt den Rest. Damit muss der alte Pächter nicht alles wegwerfen und der neue hat schon einen Anfangsbestand. Ausnahmen bestätigen hier die Regel.
Nachdem die Abschätzung durchgeführt wurde dauert es in aller Regel vier bis sechs Wochen, bis die Abschätzung beim Vorstand eingeht. Der Vorstand setzt sich mit dem Altpächter in Verbindung und bespricht diese. Insbesondere für die zu entfernenden Sachen, wie Überbauung, nicht zulässige oder abgestorbene Pflanzen, wird besprochen ob der Altpächter diese Arbeiten übernimmt oder ob es ihm von der Abschätzung abgezogen wird und der Neupächter diese Arbeiten durchführen muss.
Dann wird ein Besichtigungstermin ausgemacht. Zu diesem Termin kommen die Interessenten und schauen sich die Parzelle an. Aus den Interessenten wählt der Vorstand den neuen Pächter aus. In aller Regel ist nur ein Besichtigungstermin notwendig, da es sehr viele Interessenten gibt.
Es werden dann gemeinsam die notwendigen Arbeiten besprochen. Wenn der Neupächter Mängelbeseitigungen durchführen muss, sind diese vor der Übergabe zu erledigen. Alt- und Neupächter müssen sich also zeitlich absprechen.
Sobald alle Mängel beseitigt sind, treffen sich alle Parteien und machen die Übergabe. Dabei wird fast immer auf Zahlung in bar verzichtet. Der Altpächter und die Kolonie erhalten ihre Gelder per Überweisung. Es wird eine Übergabeformular erstellt, auf dem der Altpächter den Erhalt des Geldes bereits quittiert. Dieses Formular verbleibt beim Vorstand, bis der Altpächter dem Vorstand mitteilt, dass das Geld auch tatsächlich angekommen ist. Erst dann übergibt der Vorstand das Übergabeformular an den Neupächter.
Somit ist der Altpächter anlässlich des Übergabetermins aller Pflichten bezüglich des Gartens entbunden.