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Kleintierhaltung

Hier ein paar Infos zur Kleintierhaltung:

  • Kleintierhaltung ist grundsätzlich erlaubt (Pachtvertrag §19 Pkt. 15)
  • Es müssen ordentliche Ställe gebaut werden, die sicher vor Ratten, Füchsen und so weiter sind.
  • Die Nachbarn sollen vorab der Kleintierhaltung zustimmen.
  • Die  Ställe müssen per Bauantrag beantragt werden, die Fläche geht von den 24m³ bebaute Fläche ab (Pachtvertrag §6 Pkt. 4).
  • Bestimmte Tiere, wie Hühner müssen vorher beim Gesundheitsamt gemeldet und von von dort zugestimmt werden.