9. Juni 2024
Steckersolargeräte sind umgangssprachlich unter dem Begriff „Balkonkraftwerk“ bekannt.
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 600 oder 800 Watt für einen 230 V Wechselstromkreis. Sie kann mittels eines Wechselrichters über eine Schuko-Steckdose an das Hausnetz angeschlossen werden. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt in das öffentliche Netz. (wikipedia)
Es darf nur auf dem Dach befestigt werden. Auf keinen Fall dürfen die Panele frei im Garten aufgestellt werden.
Ggfs muss die Versicherung der Laube angepasst werden.
Das Steckersolargerät wird bei der Abschätzung nicht berücksichtigt, d.H. man bekommt von seinem Nachpächter kein Geld für die Anlage.
Es kann die SolarPlus Förderung beantragt werden. Dazu muss die Anlage drei Jahre laufen.
Das Steckersolargerät muss mit dem Bauantrag Steckersolargerät beantragt werden, es ist sonstiges anzukreuzen und der Satz „Steckersolargeräte bis 800Watt. Netzunabhängig, da keine Rückvergütung erfolgt.“ einzutragen. Dazu ist ein Prospekt des Steckersolargerätes und eine Zeichnung des Daches einzureichen.
Eine Nutzung der Elektrizität als Arbeitsstrom dient der kleingärtnerischen Nutzung und ist zu befürworten.
Es muss ein Sicherungskreis ausgesucht werden, an dem die Anlage angeschlossen ist, also der wo am meisten Strom verbraucht wird.