Gartenangebote

Hier sind freie Gärten der Kolonie zu finden

Kündigung einer Parzelle

Hier ist der Ablauf beschrieben, wie ein Garten gekündigt und in die nächsten pflegenden Hände übergeben werden kann.

Als erstes ist das Kündigungsformular auszufüllen und beim Vorstand abzugeben. 

Dieser reicht es an den Bezirksverband weiter.

Der Altpächter wird dann vom Bezirksverband informiert. Das Schreiben ist gut durchzulesen und zu beachten.

Einige Zeit später melden sich die Abschätzer beim Altpächter und machen einen Besichtigungstermin aus.

Zur Besichtigung sollten die Wände der Laube freigeräumt sein, damit die Abschätzer diese begutachten können.

In unserer Kolonie handhaben wir das in der Regel so, dass Laube nicht geräumt werden muss. Der neue Pächter  übernimmt das Inventar für 0 Euro, behält was er möchte und entsorgt den Rest. Damit muss der alte Pächter nicht alles wegwerfen und der neue hat schon einen Anfangsbestand.  Ausnahmen bestätigen hier die Regel.

Nachdem die Abschätzung durchgeführt wurde dauert es in aller Regel vier bis sechs Wochen, bis die Abschätzung beim Vorstand eingeht. Der Vorstand setzt sich mit dem Altpächter in Verbindung und bespricht diese. Insbesondere für die zu entfernenden Sachen, wie Überbauung, nicht zulässige oder abgestorbene Pflanzen, wird besprochen ob der Altpächter diese Arbeiten übernimmt oder ob es ihm von der Abschätzung abgezogen wird und der Neupächter diese Arbeiten durchführen muss.

Dann wird ein Besichtigungstermin ausgemacht. Zu diesem Termin kommen die Interessenten und schauen sich die Parzelle an. Aus den Interessenten wählt der Vorstand den neuen Pächter aus. In aller Regel ist nur ein Besichtigungstermin notwendig, da es sehr viele Interessenten gibt.

Es werden dann gemeinsam die notwendigen Arbeiten besprochen. Wenn der Neupächter Mängelbeseitigungen durchführen muss, sind diese vor der Übergabe zu erledigen. Alt- und Neupächter müssen sich also zeitlich absprechen.

Sobald alle Mängel  beseitigt sind, treffen sich alle Parteien und machen die Übergabe. Dabei wird fast immer auf Zahlung in bar verzichtet. Der Altpächter und die Kolonie erhalten ihre Gelder per Überweisung. Es wird eine Übergabeformular erstellt, auf dem der Altpächter den Erhalt des Geldes bereits quittiert. Dieses Formular verbleibt beim Vorstand, bis der Altpächter dem Vorstand mitteilt, dass das Geld auch tatsächlich angekommen ist. Erst dann übergibt der Vorstand das Übergabeformular an den Neupächter.

Somit ist der Altpächter anlässlich des Übergabetermins aller Pflichten bezüglich des Gartens  entbunden.

 

Wir werden immer wieder gefragt, was denn nun die Kleingärtnische Nutzung eines Gartens bedeutet.

Es soll 30% des Garten genutzt werden, um Bäume, Sträucher, Blumen und einjähriges Gemüse anzubauen.

Dabei kommt es auf die Mischung an, es sollen keine Monokulturen entstehen.

Die Nutzung soll so erfolgen, dass man die schönen Pflanzen vom Weg sehen kann, damit sich Besucher und Gäste daran erfreuen können.

Hier ist ein gutes Übersichtsblatt des Landesverbandes: KleingaertnerischeNutzung

11.06.2020

In diesem Beitrag findet ihr die Sichten zur Kolonie.
Vielen Dank an Karl-Heinz…

Das gibt’s auch als PDF Download: SonnenbadPlan

Und so geht’s zum Kinderfest:

10.06.2020

Freie Gärten

Wir haben in Kürze mehrere Gärten zu vergeben, da sich immer Leute versuchen zu früh Besichtigungsscheine zu holen (wer lesen kann ist klar im Vorteil) können wir diese hier noch nicht veröffentlichen. Bitte mal wöchentlich nachschauen.

Hier finden Sie freie Gärten in unserer Kolonie. 

Parzelle Besichtigungstermin
   
   
   
   

Solange die Abschätzung nicht vorliegt, kann der Garten aber noch nicht besichtigt werden.

Bitte gehen Sie am Donnerstag zum Bezirksverband und holen sich entsprechende Besichtigungsscheine, wenn Sie die notwendige Wartezeit erfüllt haben.

Sie können auf dem Kolonieplan die Lage der Parzellen finden. Den Besichtigungstermin holen Sie sich bitte im Bezirksverband Donnerstags zwischen 17.00h und 19.00h. Sollten wir einen Termin hier nennen, holen Sie sich trotzdem unbedingt einen Besichtigungsschein, ansonsten können wir Sie bei der Vergabe nicht berücksichtigen.

Immer mehr Menschen suchen Entspannung und finden Erfüllung im eigenen Garten, auch Bewohner von Mietshäusern. Schließlich erlebt der gute alte Schrebergarten seit Jahren eine neue Blüte.

Einen Kleingarten zu pachten ist einfacher, als mancher denkt!

Gärtner in spe sollten sie sich folgende Fragen stellen:

1. Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
2. Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
3. Werde ich ein Drittel der Gesamtfläche des Gartens kleingärtnerisch nutzen?
4. Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
5. Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
6. Kann ich mich in einen Verein integrieren und dessen Regeln befolgen?
7. Bin ich bereit aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Alle Fragen mit Ja beantwortet?
Dann kann der Kleingarten die richtige Wahl sein.

Für die Besichtigung einer Parzelle ist der Erhalt eines Besichtigungsscheins notwendig.
Dazu muss man sich in die Bewerberliste beim Bezirksverband eintragen.
Da es sehr viele Bewerber gibt, gibt es zur Zeit eine Wartezeit von 3 Jahren (2 Jahre bei Eintragungen vor 2017).
Vor Ablauf der Wartezeit erhält man noch keinen Besichtigungsschein. Nach Ablauf der Zeit kann man dann aber wieder zum Bezirksverband und sich einen Schein holen.

Zum genauen Ablauf schauen Sie bitte auf die Homepage des Bezirksverbandes

Wichtig: es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen. Während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen viele Regeln aus dem Bundeskleingartengesetz. Wer einen Garten pachten will, muss Vereinsmitglied werden. Pflanzen, die Laube und das, was man zur Gartenarbeit benötigt, werden in der Regel gegen eine Pauschale vom Vorpächter übernommen.

26.06.2023