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Freie Gärten

Wir haben in Kürze mehrere Gärten zu vergeben, da sich immer Leute versuchen zu früh Besichtigungsscheine zu holen (wer lesen kann ist klar im Vorteil) können wir diese hier noch nicht veröffentlichen. Bitte mal wöchentlich nachschauen.

Hier finden Sie freie Gärten in unserer Kolonie. 

Parzelle Besichtigungstermin
125 27.4. 13.00h
12 27.4. 14.00h
186  27.4. 15.00h
84  27.4. 16.00h

Solange die Abschätzung nicht vorliegt, kann der Garten aber noch nicht besichtigt werden.

Bitte gehen Sie am Donnerstag zum Bezirksverband und holen sich entsprechende Besichtigungsscheine, wenn Sie die notwendige Wartezeit erfüllt haben.

Sie können auf dem Kolonieplan die Lage der Parzellen finden. Den Besichtigungstermin holen Sie sich bitte im Bezirksverband Donnerstags zwischen 17.00h und 19.00h. Sollten wir einen Termin hier nennen, holen Sie sich trotzdem unbedingt einen Besichtigungsschein, ansonsten können wir Sie bei der Vergabe nicht berücksichtigen.

Immer mehr Menschen suchen Entspannung und finden Erfüllung im eigenen Garten, auch Bewohner von Mietshäusern. Schließlich erlebt der gute alte Schrebergarten seit Jahren eine neue Blüte.

Einen Kleingarten zu pachten ist einfacher, als mancher denkt!

Gärtner in spe sollten sie sich folgende Fragen stellen:

1. Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
2. Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
3. Werde ich ein Drittel der Gesamtfläche des Gartens kleingärtnerisch nutzen?
4. Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
5. Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
6. Kann ich mich in einen Verein integrieren und dessen Regeln befolgen?
7. Bin ich bereit aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Alle Fragen mit Ja beantwortet?
Dann kann der Kleingarten die richtige Wahl sein.

Als erstes muss sich der Interessent beim Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. in die Bewerberliste eintragen lassen. Aufgrund der vielen Bewerber ist allerdings eine Registrierung mit Stand April 2024 zur Zeit nicht möglich.

Für die Besichtigung einer Parzelle ist der Erhalt eines Besichtigungsscheins notwendig.
Da es sehr viele Bewerber gibt, gibt es zur Zeit eine Wartezeit von 3 Jahren (2 Jahre bei Eintragungen vor 2017).
Vor Ablauf der Wartezeit erhält man noch keinen Besichtigungsschein. Nach Ablauf der Zeit kann man dann aber wieder zum Bezirksverband und sich einen Schein holen.

Zum genauen Ablauf schauen Sie bitte auf die Homepage des Bezirksverbandes

Wichtig: es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen. Während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen viele Regeln aus dem Bundeskleingartengesetz. Wer einen Garten pachten will, muss Vereinsmitglied werden. Pflanzen, die Laube und das, was man zur Gartenarbeit benötigt, werden in der Regel gegen eine Pauschale vom Vorpächter übernommen.

07.04.2024