Rattenbekämpfung

Leider tritt bei uns vermehrt Rattenbefall auf. Wir haben einige Parzellen, die den Tieren ein Zuhause geben und so für die vielen Ratten mit verantwortlich sind.

Wir und der Bezirksverband schöpfen unsere Möglichkeiten aus, allerdings ist jeder Pächter selber für die Bekämpfung verantwortlich, siehe Unterpachtvertrag §7 Abs. 2.

Die Verpflichtung zur Bekämpfung ergibt sich aus der „Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen“, bitte dort mal nachlesen.

Bevor also für zusätzliche Kosten ein Schädlingsbekämpfer geordert werden muss, sollte jeder Pächter alles dafür tun, die Rattenplage einzudämmen.

Dazu zählt keine Lebensmittel auf den Kompost, keine Rückzugsgebiete für Ratten, kein Fallobst liegen lassen.