Wo ist die gesetzliche Grundlage für die virtuelle Mitgliederversammlung?
Um uns zu unterstützen hat die Regierung schon im März die Erleichterung unserer Arbeit beschlossen:
„Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ § 5. Somit ist unser Verfahren legal.
Warum müssen wir denn jetzt eine Versammlung machen und unbedingt abstimmen?
Durch den Rücktritt von Fr. Elß müssen wir einen neuen Gartenfachberater wählen. Wir müssen die Gartenbegehung im nächsten Jahr planen. Daher ist die Entscheidung für §14 entscheidend, wie wir es machen können. Auch ist die Annahme des Protokoll und die Entlastung für uns als Vorstand wichtig, um unsere Arbeit weiter gut ausführen zu können.
Ob wir im nächsten Jahr eine Präsenz Mitgliederversammlung machen können steht in den Sternen, vielleicht müssen wir das wieder virtuell machen.
Gegenfrage: welche Nachteile hat es, so wie jetzt vorzugehen?
Dürfen wir nun keine elektrischen Geräte mehr benutzen, wenn §15 zugestimmt wird?
Doch natürlich dürfen Akkuschrauber, Stichsäge, Rasenmäher und Häcksler weiter benutzt werden, aber wenn man das außerhalb der erlaubten Zeiten macht, kostet es nun Strafe.
Was ist mit dem Wasserzählerablesen?
Da wir die Zähler einsammeln, brauchen wir natürlich kein Ablesen mehr in diesem Jahr.
Wieso können wir keine Mitgliederversammlung vor Ort machen?
Es gibt uns keinen bekannten Platz, an dem 200 Leute Corona konform zusammen kommen könnten. Und wenn, wäre der Organisatorische Aufwand nicht vertretbar. Außerdem würde der Vorstand für Verstöße haften und Risiko ist uns zu hoch.
Update: Der Bezirksverband plant eine Delegiertenversammlung für 65 Leute und sie haben nur das Hotel SI als Ort gefunden. Das kostet 1500 Euro!
Müssen wir alle Beleuchtung entfernen, wenn §15 zugestimmt wird?
Natürlich kann der Garten abends weiter beleuchtet werden. Auch einzelne LED Lampen sind OK. Es geht um die Gärten, die die Parzelle komplett ausleuchten und das auch noch die ganze Nacht. Wer braucht schon 3 Uhr morgens einen Taghell erleuchteten Garten?
Hier ein paar Artikel zum Nachlesen:
Bienen
Gartenfreund
Nacht-Licht
Wie ist sichergestellt, dass die Wahl geheim und nicht manipuliert wird?
Die Online Abstimmung ist so programmiert, das in einer Tabelle die Parzellen, die abgestimmt haben dokumentiert wird, damit keiner 2 mal abstimmt.
Die Ergebnisse werden in einer zweiten Tabelle addiert. Es ist somit kein Rückschluss auf das einzelne Abstimmergebnis möglich.
Das Programm kann gerne jedem interessierten zur Verfügung gestellt werden, der das überprüfen kann.
Die schriftliche Abstimmung wird bei der von Euch gewählten Kassenprüferin, Fr. Kleemann, abgegeben. Sie gibt dem Vorstand nach Ende der Abstimmung die Summen der Ergebnisse und eine Liste der Parzellen, die abgestimmt haben, damit niemand doppelt abstimmen kann. Sie selbst hat keine Parzellenliste, kann also zur Parzelle keinen Namen zuordnen.
Der Vorstand hat also nur die Summen der Abstimmungen und kann nicht auf die einzelne Parzelle zurück verfolgen.