für Kolonisten

Allgemeine Informationen für unsere Kolonisten

Mitgliederversammlung

Am Samstag findet unsere Mitgliederversammlung ab 15.00h in der Vereinslaube statt.

Da Neuwahlen sind, bitten wir Euch zahlreich daran teilzunehmen.

Falls Ihr verhindert seit, könnt Ihr gerne einem Nachbarn eine Vollmacht geben, je mehr Stimmen abgegeben werden, desto besser!

Gartenbegehung 23

Wir müssen die Gartenbegehung vom 3.6. auf den 1.7. verschieben.

Wie in den letzten Jahren begehen wir nur Parzellen die wir vorher eingeladen haben.

Ihr braucht also nicht im Garten sein, wenn ihr nicht einen freundlichen Brief von uns bekommen habt.

Wer noch begehen werde möchte, kann sich gerne bei uns melden.

Sperrmüllaktion

Am 15.4. könnt Ihr Euren Sperrmüll kostenlos in einem
Container auf dem Festplatz zwischen 15.00-17.00 entsorgen. Bitte keine Farben oder Sondermüll entsorgen.

Das ganze läuft, bis der Container voll ist.

 

Solaranlage im Garten

Die Errichtung einer Solaranlage im Garten ist möglich.

Es ist aber in jedem Fall ein Antrag an den Bezirksverband zu stellen, dieser leitet den an das Bezirksamt weiter, der auch zustimmen muss.

Möglich wären:

Fotovolaik-Anlage bis max. Kollektorfläche 5 m²

Solarthermische Anlage bis  max. Kollektorfläche 2,50 m²

Eine Balkonanlage bis 600 W  wäre auch möglich  

Eine Netzeinspeisung  ist nicht möglich im Kleingarten.

Alle Anlagen sind beim Stromversorger anzumelden  werden meist bei der Gartenübergabe vom Nachpächter  übernommen.

Gartenfreund Online

Auch weiterhin ist unsere Mitgliederzeitschrift „Gartenfreund“ im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Zum 01.01.23 ist die Umstellung auf das ePaper erfolgt. 

Dann müsst ihr als Freischaltcode das was hinter „ePaper“ auf dem Adressaufkleber einer Papierausgabe des Gartenfreund steht eingeben und könnt dann alle Gartenfreunde lesen. 

Wenn ihr den Freischaltcode nicht habt, schickt bitte eine E-Mail an unseren Schriftführer: schriftfuehrer1@kolonie-sonnenbad.de und er schickt euch den Code zu.

Alternativ könnt ihr eine E-Mail mit dem Betreff „ePaper Berliner
Gartenfreund“ an app@waechter.de schicken und gib dort Namen und Anschrift
an. Dann erhaltet ihr direkt die Zugangsdaten.
Alle, die den „Gartenfreund“ weiter gedruckt lesen möchten, können
für nur 18,00 € im Jahr (1,50 € pro Monat inkl. Zustellung und MwSt.)
ein Abo bestellen. Alle Details unter waechter.de/abobg/

Schwarzes Brett

Wir haben als neue Einrichtung ein schwarzes Brett hier auf unserer Homepage eingerichtet.

Ihr könnt dort gerne Sachen anbieten oder suchen.

Wenn es Fragen zur Bedienung gibt oder Verbesserungsideen, bitte schickt uns eine E-Mail.

Hier gehts zum schwarzen Brett.

 

Kleintierhaltung

Hier ein paar Infos zur Kleintierhaltung:

  • Kleintierhaltung ist grundsätzlich erlaubt (Pachtvertrag §19 Pkt. 15)
  • Es müssen ordentliche Ställe gebaut werden, die sicher vor Ratten, Füchsen und so weiter sind.
  • Die Nachbarn sollen vorab der Kleintierhaltung zustimmen.
  • Die  Ställe müssen per Bauantrag beantragt werden, die Fläche geht von den 24m³ bebaute Fläche ab (Pachtvertrag §6 Pkt. 4).
  • Bestimmte Tiere, wie Hühner müssen vorher beim Gesundheitsamt gemeldet und von von dort zugestimmt werden.

Beleuchtete Parzellen

Die Mitgliederversammlung hat (knapp) dem Antrag zur Verringerung der Beleuchtung in den Parzellen zugestimmt, siehe Geschäftsordnung §15(4).

Bitte schaut doch jeder einmal in seinen Garten und überlegt sich, die Beleuchtung, die jeden Tag leuchtet, vielleicht die ganze Nacht durch,  zu entfernen.

Insekten, Fledermäuse und andere nachtaktive Tiere werden Euch das danken.

Ihr solltet, wenn es denn unbedingt sein muss, die Beleuchtung nur nutzen, wenn ihr auch im Garten seit.

Es wäre schön, wenn wir so als Sonnenbader unsere ökologische Verantwortung zeigen und unsere Vorreiterrolle im Südgelände behalten.

Wenn ihr nach „lichtverschmutzung kleingarten“ googled findet ihr hunderte von Artikeln, die Euch über das Thema aufklären

Diebstahl aus Laube

Am Montag ist aus einer offenen Laube ein Rucksack mit allen Papieren und Schlüsseln gestohlen worden.

Die Pächterin war im Garten und nur kurz hinterm Haus.

Achtet darauf, das Tor zur Laube verschlossen zu halten.

Falls jemand den Rucksack mit dem verbliebenen Inhalt gefunden haben sollte, bitte ein E-Mail an den Vorstand.

Fragen zur Mitgliederversammlung

Wo ist die gesetzliche Grundlage für die virtuelle Mitgliederversammlung?

Um uns zu unterstützen hat die Regierung schon im März die Erleichterung unserer Arbeit beschlossen:
„Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ § 5. Somit ist unser Verfahren legal.

Warum müssen wir  denn jetzt eine Versammlung machen und unbedingt abstimmen?

Durch den Rücktritt von Fr. Elß müssen wir einen neuen Gartenfachberater wählen. Wir müssen die Gartenbegehung im nächsten Jahr planen. Daher ist die Entscheidung für §14 entscheidend, wie wir es machen können.  Auch ist die Annahme des Protokoll und die Entlastung für uns als Vorstand wichtig, um unsere Arbeit weiter gut ausführen zu können. 
Ob wir im nächsten Jahr eine Präsenz  Mitgliederversammlung machen können steht in den Sternen, vielleicht müssen wir das wieder virtuell machen.
Gegenfrage: welche Nachteile hat es, so  wie jetzt vorzugehen?

Dürfen wir nun keine elektrischen Geräte mehr benutzen, wenn §15 zugestimmt wird?

Doch natürlich dürfen Akkuschrauber, Stichsäge, Rasenmäher und Häcksler weiter benutzt werden, aber wenn man das außerhalb der erlaubten Zeiten macht, kostet es nun Strafe.

Was ist mit dem Wasserzählerablesen?

Da wir die Zähler einsammeln, brauchen wir natürlich kein Ablesen mehr in diesem Jahr.

Wieso können wir keine Mitgliederversammlung vor Ort machen?

Es gibt uns keinen bekannten Platz, an dem 200 Leute Corona konform zusammen kommen könnten. Und wenn, wäre der Organisatorische Aufwand nicht vertretbar. Außerdem würde der Vorstand für  Verstöße haften und  Risiko ist uns zu hoch.
Update: Der Bezirksverband plant eine Delegiertenversammlung für 65 Leute und sie haben nur das Hotel SI als Ort gefunden. Das kostet 1500 Euro!

Müssen wir alle Beleuchtung entfernen, wenn §15 zugestimmt wird?

Natürlich  kann der Garten abends weiter beleuchtet werden. Auch einzelne LED Lampen sind OK. Es geht um die Gärten, die die Parzelle komplett ausleuchten und das auch noch die ganze Nacht. Wer braucht schon 3 Uhr morgens einen Taghell erleuchteten Garten?
Hier ein paar Artikel zum Nachlesen:
Bienen
Gartenfreund
Nacht-Licht

Wie ist sichergestellt, dass die Wahl geheim und nicht manipuliert wird?

Die Online Abstimmung ist so programmiert, das in einer Tabelle die Parzellen, die abgestimmt haben dokumentiert wird, damit keiner 2 mal abstimmt.

Die Ergebnisse werden in einer zweiten Tabelle addiert. Es ist somit kein Rückschluss auf das einzelne Abstimmergebnis möglich. 

Das Programm kann gerne jedem interessierten zur Verfügung gestellt werden, der das überprüfen kann.

Die schriftliche Abstimmung wird bei der von Euch gewählten Kassenprüferin, Fr. Kleemann, abgegeben. Sie gibt  dem Vorstand nach Ende der Abstimmung die Summen der Ergebnisse und eine Liste der Parzellen, die abgestimmt haben, damit niemand doppelt abstimmen kann. Sie selbst hat keine Parzellenliste, kann also zur Parzelle keinen Namen zuordnen. 

Der Vorstand hat also nur die Summen der Abstimmungen und kann nicht auf die einzelne Parzelle zurück verfolgen.