Kolonielaube gestrichen
Schaut doch einmal vorbei und bewundert unsere neue, farbige Kolonielaube.
Leider waren außer dem Kern-Team keine weiteren Helfer dabei, das ist sehr schade!
Um so mehr Dank an Manfred, Friedhelm, Tom und Wolfgang!
Informationen über die Kolonie.
Schaut doch einmal vorbei und bewundert unsere neue, farbige Kolonielaube.
Leider waren außer dem Kern-Team keine weiteren Helfer dabei, das ist sehr schade!
Um so mehr Dank an Manfred, Friedhelm, Tom und Wolfgang!
Der Bezirksverband möchte ein Fußballturnier veranstalten. Jede Kolonie soll eine Mannschaft stellen.
Es geht mehr um den Spaß (ein 50L Faß Bier wird gestellt).
Bitte meldet Euch bis Mitte April in der Kolonielaube oder per Mail.
Wir brauchen 7 Spieler, das werden wir ja wohl hinbekommen.
Das Datum wird dann Anfang Mai bekannt gegeben.
Wir haben am 15.3. die Leitung abgedrückt.
In einer Parzelle im nassen Dreieck war der Anschluss am Ventil nicht richtig angebracht, das konnten wir schnell reparieren.
Leider haben wir noch ein zweites Leck im Weg, wo der Anschluss in eine Parzelle abgebrochen ist. Nun muss Anfang der Woche eine Firma kommen und den Schaden reparieren.
Die Firma Wolfermann unterstützt uns beim Umbau der Zähleranlagen. Nach den ersten Terminen wollen wir nun weitere anbieten. (mehr …)
Die Firma Wolfermann würde bei uns den Umbau von Zähleranlagen durchführen. Wir wollen das als Kolonie organisatorisch unterstützen. (mehr …)
Wenn im Herbst das Laub fällt, muss der das Laub beseitigen, auf dessen Grundstück es liegt. Es ist hier nicht so, dass der Baumbesitzer für die Blätter sorgen muss.Es folgen einige Artikel, um diese Haltung zu untermauern:
Mit dem Herbst kommt das Laub und damit häufig Streitereien zwischen den Nachbarn. Fallen Laub, Nadeln oder Zapfen aus dem Garten des Nachbarn auf das eigene Grundstück oder in die Dachrinne, so ist dies in der Regel zu dulden. Das Laub von überhängenden Bäumen muss man sogar selbst zusammen rechen, nicht etwa der Baumbesitzer.
In Wohngegenden mit Einfamilienhäusern und Gärten sei nun einmal mit Blättern zu rechnen, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 13 S 10117/99). Dafür wohne man ja auch im Grünen. Kosten für die Laubbeseitigung aus dem Garten oder dem Gartenteich kann man dem Nachbarn deshalb grundsätzlich nicht in Rechnung stellen (OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 10/95).
Der Nachbar muss auch selbst bei erhöhtem Laubfall seine Bäume nicht zurückschneiden. Da müsse die Beeinträchtigung schon „extrem“ sein, etwa wenn die Äste sehr weit auf das angrenzende Grundstück hinüberragen (OLG Frankfurt Az.: 23 U 68/92).
Nur wenn der Befall die Benutzung eines Grundstücks „wesentlich“ beeinträchtigt und nicht ortsüblich ist, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 102/03). Das kann zum Beispiel auch zutreffen, wenn Bäume so viel Schatten werfen, dass die Pflanzen des Nachbarn nicht mehr wachsen können oder den Wurzeln Wasser entziehen.
Jedes Jahr im Herbst fällt das Laub wieder von den Bäumen. Hat man einen Nachbarn, der viele Bäume hat, so kann das herüberwehende oder -fallende Laub schnell zum Ärgernis werden. Ob man
die Beseitigung vom Laub verlangen kann ist nicht so einfach zu klären. Denn solange die Pflanzen den zulässigen Grenzabstand zum Grundstück einhalten muss man es sich gefallen lassen.
Beispielsfall:
In der Nähe von Düsseldorf war es ein Nachbar leid, das Laub von einem 12 m hohen sowie 20 Jahre alten Bestand von 12 Birken und einer Eiche aus seinem ganzjährig genutzten Pool zu sammeln. Er klagte auf Entfernung der Birken und der Eiche, hilfsweise auf die Verhinderung des Laubfalls auf sein Grundstück. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen seine Klage ab.
Begründung:
Es kommt nicht auf den Umfang des herbstlichen Laubfalls an, da der Laubfall generell keine Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes, sondern eine rein tatsächliche Auswirkung des Grundstücks sei, die durch das .Wirken von Naturkräften. ausgelöst wird. Diese natürliche Einwirkung des „Bewuchses“ ist nicht die Schuld des Eigentümers. Zudem besteht also auch keine Möglichkeit auf die Erstattung der Beseitigung des Laubes, da dieses eben nicht als Beeinträchtigung gilt. Eine Laubfallverhinderung ist technisch nicht möglich.
(Oberlandesgericht
Düsseldorf, 23.08.1995, Az.: 9 U 10/95)
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Anders ist es hingegen, wenn der Grenzabstand nicht eingehalten ist. Dieser ergibt sich aus dem jeweiligen Nachbarrechtsgesetz des Landes. Ist das der Fall, so handelt es sich bei Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen von Sträuchern und Bäumen um „ähnliche Einwirkungen“ im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Daher hat der Nachbar dann einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB. Sieht das Landesnachbarrecht eine Ausschlussfrist vor, nach deren Ablauf das Zurückschneiden der Bäume nicht mehr verlangt werden kann, so spricht der Bundesgerichtshof für den erhöhten Reinigungsaufwand dem Nachbarn immerhin noch einen nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zu (Bundesgerichtshof, 14.11.2003 – V ZR 102/03). Achtung! Beim Hervorrufen von schädlichen Veränderungen oder gar Zerstörung ist jedoch eine Beeinträchtigung des Nachbarn gegeben. Demnach braucht der Nachbar herüberragende Zweige oder eingedrungene Wurzeln nicht zu dulden; er kann sie also selbst entfernen oder deren Beseitigung vom Eigentümer des anderen Grundstücks verlangen, wenn diese zu konkreten und erheblichen Beeinträchtigungen führen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein neu verlegter Tennisplatz Wölbungen aufweist, da die Wurzeln des Nachbarn den Bodenbelag unterwandern. Dann muss der Nachbar sowohl die Wurzeln entfernen, als auch die Kosten für einen neuen Tennisplatz tragen.
(Bundesgerichtshof, 18.04.1997, Az.:V ZR 28/96)
Text kopiert aus:
https://www.express.de/recht/-laub-vom-nachbarn-kein-grund-zur-klage-urteil,
Wohnt man in einer Gegend mit vielen Bäumen, bekommt man wahrscheinlich keine Entschädigung für fremdes Laub im eigenen Hof. Auch wenn man viel Zeit damit verbringt es wegzuräumen – rechtlich sollte man die Blätterberge erst einmal hinnehmen. Der Herbst hat begonnen – und damit auch die Nachbar-Streits über fremdes Laub auf dem eigenen Grundstück. Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass das erst mal kein Grund ist, finanziellen Ausgleich zu verlangen – Betroffene sollten sich besser an das Laub vom Nachbarbaum gewöhnen.
Grundstücksbesitzer müssen Laub aus dem Nachbargarten hinnehmen. Das gilt zumindest dann, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht. Auf einen finanziellen Ausgleich haben sie keinen Anspruch, entschied zumindest das Amtsgericht München (Az.: 114 C 31118/12), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
‚Laub-Rente‘ angemessen?
In dem verhandelten Fall waren die Eigentümer zweier Grundstücke in Streit geraten. Grund war ein alter Lindenbaum mit großer Krone, der auf dem Grundstück eines Ehepaares stand. Mehrmals im Jahr sei das Grundstück durch Blätter und Äste des Lindenbaums bedeckt, beschwerte sich die Nachbarin. Im Herbst bilde sich eine mehr als zehn Zentimeter dicke Schicht aus Blättern. Die Pflege des Gartens sei dadurch erheblich erschwert. Für all diese Mühen sei es nur angemessen, wenn sie jährlich 500 Euro erhielte. Blätterhaufen hinnehmen Das Amtsgericht wies die Forderung ab. Grundsätzlich könne zwar ein Grundstückseigentümer in einem solchen Fall einen finanziellen Ausgleich verlangen. Hier aber nicht. Denn das Grundstück sei im Frühjahr mit Blüten und im Herbst mit Laub des Lindenbaums bedeckt, es handele sich also um jahreszeitlich bedingte Einwirkungen. Außerdem genieße die Klägerin das Wohnen im Grünen, daher müsse sie die damit verbundene erhöhte Verschmutzung durch „pflanzliche Bestandteile“ in Kauf nehmen, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil.
Gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 17.10.2013 wollen wir bis zum Beginn der Saison 2014 die Hausanschlüsse in den Parzellen auf Nassläufer umbauen.
Dazu habt ihr bei der Rückgabe der Wasserzähler einen Wasserbügel übergeben gekommen, den Ihr bis zum Anstellen in Euren Parzellen einbauen lassen müsst.
Zum Wasseranstellen werden dann die neuen Zähler ausgegeben.
In den Folien Informationen zum Wasser könnt Ihr das ganze noch einmal nachlesen.
Da die Eichzeit abgelaufen ist, müssen die Zähler zurück gegeben werden.
| Leider haben wir seit einigen Monaten Probleme mit einem Stromkabel.
Nach vergeblichen Versuchen, die defekte Stelle zu finden, mussten wir nun doch das ganze Kabel austauschen.
Die Grabe arbeiten dauerten eine Woche, da der Boden voll mit Steinen war und so die Arbeit erschwert wurde.
Dabei haben wir noch ein Telefonkabel durchtrennt, was auch nur 20cm unter der Erde eingegraben war. Zum Glück benutzt es niemand mehr.
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