Die Freizeit ist grün!
Immer mehr Menschen suchen Entspannung und finden Erfüllung im eigenen Garten, auch Bewohner von Mietshäusern. Schließlich erlebt der gute alte Schrebergarten seit Jahren eine neue Blüte.
Einen Kleingarten zu pachten ist einfacher, als mancher denkt!
Gärtner in spe sollten sie sich folgende Fragen stellen:
1. Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
2. Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
3. Werde ich ein Drittel der Gesamtfläche des Gartens kleingärtnerisch nutzen?
4. Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
5. Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
6. Kann ich mich in einen Verein integrieren und dessen Regeln befolgen?
7. Bin ich bereit aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Alle Fragen mit Ja beantwortet?
Dann kann der Kleingarten die richtige Wahl sein.
Für die Besichtigung einer Parzelle ist der Erhalt eines Besichtigungsscheins notwendig.
Dazu muss man sich in die Bewerberliste beim Bezirksverband eintragen.
Da es sehr viele Bewerber gibt, gibt es zur Zeit eine Wartezeit von 3 Jahren (2 Jahre bei Eintragungen vor 2017).
Vor Ablauf der Wartezeit erhält man noch keinen Besichtigungsschein. Nach Ablauf der Zeit kann man dann aber wieder zum Bezirksverband und sich einen Schein holen.
Zum genauen Ablauf schauen Sie bitte auf die Homepage des Bezirksverbandes
Wichtig: es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen. Während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen viele Regeln aus dem Bundeskleingartengesetz. Wer einen Garten pachten will, muss Vereinsmitglied werden. Pflanzen, die Laube und das, was man zur Gartenarbeit benötigt, werden in der Regel gegen eine Pauschale vom Vorpächter übernommen.